Gesetzlich versicherte Patient*innen
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie sich in meiner Sprechzeit melden und bei freien Kapazitäten ein Erstgespräch vereinbaren, indem wir alles weitere klären können.
Privatversicherung, Beihilfestelle, Heilfürsorge
Wenn Sie privat versichert sind, ist eine Übernahme der Psychotherapiekosten durch Ihre private Krankenversicherung, die Beihilfestelle oder die Heilfürsorge, grundsätzlich möglich.
Die Kosten der Psychotherapie richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).
Der Umfang der übernommenen Sitzungen und die Höhe der Behandlungskosten sind unterschiedlich und abhängig von Ihren vereinbarten Tarifbedingungen. Über diese bitten ich Sie, sich vor Behandlungsbeginn zu erkundigen. Diese Checkliste hält eine Übersicht bereit, welche Punkte Sie mit Ihrer Versicherung klären sollten.
Bei einem Erstgespräch, welches Sie in meiner Sprechzeit vereinbaren können, können wir uns kennenlernen und alles weitere klären.
Selbstzahler*innen
Bei Patient*innen, die die Kosten der Therapie selbst tragen möchten, richten sich die Kosten nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).